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Anträge,
Anfragen... der RatsFraktion 1999:
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(12.10.99)
Antrag auf Einrichtung einer
Fußgängerzone in der Innenstadt
wir
erreichten:
1. eine
neue Diskussion im Rat (Münsterland-Zeitung,
pdf-Datei 18 kb) und
2. eine “repräsentative
Bürgerbefragung” (Münsterland-Zeitung, pdf-Datei 18kb)
3. GRÜNES
Licht für City-Umfrage (Münsterland-Zeitung,
24.3.00, pdf-Datei 16kb)
4. Willensbekundung von CDU / SPD zur
Einrichtung der Fußgängerzone( MZ, 02.12.00)
[ Ergebnisse der City-Umfrage ]
(12.10.99)
Anfrage zum Katastrophenschutz
rund um Atomanlagen
wir
erreichten: Gefahrenabwehrplan
wird 2000 erstellt (Münsterland-Zeitung, pdf-Datei 18
kb)
(19.11.99)
Änderung der Geschäftsordnung
des Rates, Einrichtung einer Bürgerfragestunde
wir
erreichten: Einwohner
können Fragen stellen (Münsterland-Zeitung,
2.2.00, pdf-Datei 21kb)
(19.11.99)
Empfehlung über die
Art der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Vreden
(§8 KJHG)
(19.11.99) Teilnahme
von Mitgliedern der Ausschüsse an den nichtöffentlichen
Sitzungen
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(12.10.99)
Antrag auf Einrichtung einer
Fußgängerzone in der Innenstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit,
der Rat möge beschließen, dass die beiden Haupteinkaufsstraßen
, die Wassermühlenstraße ab Einfahrt Mauerstraße und die Wüllener
Straße bis zur Straße Zur Synagoge für den Autoverkehr generell
gesperrt wird. Fahrräder sollen in diesem Bereich während
der Geschäftszeiten geschoben werden. Ausnahmen können für
Anlieferer und den Transport von Kranken und Gehbehinderten
genehmigt werden.
Begründung:
Durch
die Schaffung einer wirklichen Fußgängerzone im Innenstadtbereich
könnten die einkaufenden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere
kleine Kinder und ältere Leute sich dort endlich in Ruhe bewegen,
ohne dass die Gefahr besteht, von einem Fahrzeug angefahren
zu werden. Auch für die Eltern bzw. Betreuerinnen von Kleinkindern
wäre so endlich ein stressfreies Einkaufen möglich, da sie
nicht ständig auf die Kinder aufpassen und um deren Sicherheit
besorgt sein müssen.
Ältere
Leute schieben schon jetzt meistens ihr Rad durch die verkehrsberuhigte
Zone in diesem Bereich, da sie die Gefahr sehen, angerempelt
zu werden und zu stürzen.
In einer
spontanen Aktion sammelten wir 198 Unterschriften von besorgten
Bürgerinnen und Bürgern für eine wirkliche Fußgängerzone.
Auch Gäste aus anderen Orten, auch aus den Niederlanden, zeigten
durch ihre Unterschrift ihr Unverständnis darüber, dass Fußgänger
in einer Einkaufsstraße von Autos oder Radfahrern belästigt
werden.
Wir beantragen
deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung
zu setzen. (nach
oben)
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(12.10.1999)
Anfrage
zum Katastrophenschutz rund um Atomanlagen
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
jüngste
Ereignisse im japanischen Tokaimura zeigten, daß der Katastrophenschutz
rund um Atomanlagen völlig unzureichend ist. Die Bevölkerung
wurde erst nach stundenlangen Verzögerungen informiert, Schulkinder
wurden ungeschützt nach Hause geschickt und Armee-Einheiten
die zur Hilfe gerufen wurden, hatten nicht die notwendige
Ausrüstung. Auch Hilfskräfte im Werk wurden hochverstrahlt,
weil sie über keinerlei Schutzausrüstung und -kleidung verfügten.
Da
auch Vreden in direktem Emissionsbereich von zwei Atomanlagen,
dem BZA in Ahaus und der Urananreicherungsanlage in Gronau,
liegt, stellen sich für uns und auch die Vredener Bevölkerung
folgende Fragen:
1.Welche
Katastrophenschutzpläne liegen der Verwaltung der Stadt
Vreden vor?
2.
Inwiefern wird die Stadtverwaltung in die Planungen eingebunden?
3.
Welche Auskünfte könnte die Verwaltung im Katastrophenfall
geben? Wie ist der Informationsfluß?
4.
Sind für Schulen und Kindergärten Verhaltensregeln ausgearbeitet
worden?
Sind diese in den Einrichtungen bekannt?
Wir
bitten um Beantwortung dieser Fragen in der nächsten Ratssitzung.
(nach
oben)
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(19.11.99)
Änderung
der Geschäftsordnung des Rates,
Einrichtung einer Bürgerfragestunde
Sehr
geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, der Rat möge beschließen:
1.Änderung
der Geschäftsordnung des Rates § 19 (1), Satz 1:
Zu Beginn
jeder Ratssitzung findet eine Bürgerfragestunde statt. Diese
Bürgerfragestunde soll die Zeit von 30 Minuten nicht überschreiten.
Die folgenden
Sätze 2 und 3 bleiben bestehen, bzw. werden der neuen Gemeindeordnung
angepasst.
2.
Änderung des § 28, Zusatz (10):
Begründung:
Die
demokratischen Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern
müssen gestärkt werden. Wenn der allgemeinen Politikverdrossenheit
entgegengewirkt werden soll, müssen Bürgerinnen und Bürger
mehr direkte Mitspracherechte bekommen.
Kleinere
Anfragen könnten so mündlich direkt und unbürokratisch vorgebracht
werden. So könnte auch unnötige Bürokratie abgebaut werden.
Das Gleiche
gilt für die Ausschüsse. Da die meisten Anträge bzw. Bürgeranregungen
zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen werden,
sollten die AntragstellerInnen zumindest das recht haben,
ihr Anliegen persönlich und direkt kurz vorzubringen und persönlich
zu erläutern. So könnte manchem Missverständnis vorgebeugt
werden und mancher Sachverhalt unbürokratisch direkt geregelt
werden. Der Sachverstand der betroffenen Bürger sollte mehr
genutzt werden.
Wir beantragen
deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung
zu setzen. (nach
oben)
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(19.11.99)
Empfehlung
über die Art der Kinder- und Jugendmitbestimmung
in Vreden (§8 KJHG)
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Unsere
demokratische Gesellschaftsform ist vor allem hinsichtlich
ihrer Weiterentwicklung auf die Bereitschaft zur Mitarbeit,
zur Mitbestimmung und zur Verantwortungsübernahme durch Einzelne
in allen gesellschaftlichen und politischen Prozessen angewiesen.
Die Bürger sollten sich in angemessener Form in Entscheidungsprozesse
einbringen, Verantwortung übernehmen und sich für Mitmenschen
einsetzen.
Andererseits
beklagen oft Jugendforscher und viele der in der Jugendarbeit
Tätige die immer weiter sinkende Bereitschaft junger Menschen,
sich zu engagieren. Die Orientierung der Jugendlichen auf
nahezu ausschließlich materielle Werte in Verbindung mit der
Verfügungsgewalt über teilweise sehr hohe Finanzmittel fördert
Selbstbezogenheit und Konsumhaltung. Jugendämter, Jugendverbände
u.a. versuchen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Die
häufig geäußerten Klagen von Kindern und Jugendlichen, sie
könnten sowieso nichts ändern und hätten auch keine Einflussmöglichkeiten
auf Entscheidungen, die sie selbst betreffen, sind Ausdruck
eines Frustrationsgefühls, das u.a. daraus resultiert, dass
die jungen Menschen sich nicht richtig oder nicht genügend
vertreten fühlen und ihnen jegliches Gremium fehlt, ihre Vorstellungen
zu artikulieren oder gar durchzusetzen.
In
dieser Situation könnte ein Kinder- und Jugendparlament der
geschilderten Unzufriedenheit entgegenwirken. Leider wissen
wir aber auch, dass solche Modelle der Partizipation sich
leider nur selten durchgesetzt haben (gescheiterte Parlamentsversuche
zuletzt in Gescher und Dülmen ; es gibt in ganz NRW nur ca.
30 KJP).
In
diesem Zusammenhang möchte ich auf das Ahauser Modell verweisen,
welches jetzt schon seit einigen Jahren ohne Probleme läuft.
Das Ahauser Jugendamt führt in unregelmäßigen Abständen Befragungen
in allen Ahausern Schulklassen durch. Hierbei haben nun alle
Kinder- und Jugendlichen die große Chance, all ihre Probleme,
Frust und Anregungen loszuwerden. Nach der Auswertung dieser
Umfrage erarbeitet das Jugendamt zusammen mit interessierten
Schülerinnen und Schüler einzelne Anträge für den Stadtrat
aus.
An
einem Aktionstag z.B. in der Stadthalle/Sporthalle können
nun alle Schulen und Jugendverbände/Vereine ihr tägliche Arbeit
den Mitgliedern des Stadtrats präsentieren. Anschließend werden
zu den verschiedensten Anträgen Arbeitsgruppen initiiert,
indem nun Kinder und Jugendliche zusammen mit den verschiedensten
Politikern die Anträge diskutieren. In einer gemeinsamen Abschlussrunde
werden alle geschlossenen Vereinbarungen noch einmal für alle
reflektiert.
Empfehlung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Alle
Vredener Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen
sollten das Recht haben, selber zu entscheiden, in wie fern
sie das Angebot der Kinder- und Jugendmitbestimmung nutzen
wollen. Dieses könnte mit Hilfe eines von der Verwaltung gestalteten
(kleinen) Fragebogens geschehen. Der Fragebogen sollte so
aufgebaut sein, dass auf der Vorderseite verschiedene Modelle
der Partizipation geschildert werden (Kinder- und Jugendparlament,
Kinder- und Jugendforum, Kinder- und Jugendkonferenz, Kinder-
und Jugendbüros) und auf der Rückseite die Kinder und Jugendlichen
die Chance haben, dazu Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang
könnte man sich auch überlegen, ob es nicht auch möglich wäre,
dass Medium Internet sprich eMail mit zu integrieren.
In
Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt sollte man die Auswertung
der Fragebögen vornehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Christian
Ostendorf, Helma Benke (nach
oben)
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(19.11.99)
Teilnahme
von Mitgliedern der Ausschüsse an den nichtöffentlichen
Sitzungen
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, sehr
geehrte Damen und Herren,
die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, der Rat möge beschließen:
1.Zusatz
zur Geschäftsordnung des Rates §7: Öffentlichkeit von Ratssitzungen
Mitglieder
der Ausschüsse und deren Stellvertreter/innen können an den
nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen.
Die Teilnahme als Zuhörer begründet keinen Anspruch auf
Ersatz des Verdienstausfalls und auf Zahlung von Sitzungsgeld.
Begründung:
Da
auch im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung oft Anträge
behandelt werden, die die Ausschussarbeit betreffen bzw.,
die anschließend in einen Ausschuss verwiesen werden, halten
wir es für sinnvoll, dass interessierte Ausschussmitglieder
sich schon in der Ratssitzung über die Diskussion des Punktes
informieren können. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist
nur gerechtfertigt, wenn Gründe des öffentlichen Wohles oder
besonders schutzwürdige Interessen von Einzelpersonen eine
allgemeine Verbreitung der Erörterung im Rat verbieten. Da
auch alle Ausschussmitglieder durch Vereidigung zur Verschwiegenheit
verpflichtet wurden, dürfte es diesbezüglich keine Probleme
geben.
2.
Einige Vorlagen des öffentlichen Teils der Ratssitzung liegen
während der Ratssitzung im Zuschauerraum aus, so dass die
Zuhörer/innen die Möglichkeit haben, den erörterten Sachverhalt
auch wirklich zu verfolgen.
Für
ZuhörerInnen ist es oft unmöglich, die Erörterungen zu verfolgen,
da sie die schriftliche Vorlage nicht einsehen können. Da
es sich um öffentlich erörterte Belange handelt, dürfte es
hierzu keine rechtlichen Bedenken geben.
Wir beantragen
deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung
zu setzen (nach
oben)
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