OV Vreden Bündnis 90 / Die GRÜNEN

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Anträge, Anfragen... der RatsFraktion 1999:

(12.10.99) Antrag auf Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt
 wir erreichten:
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eine neue Diskussion im  Rat (Münsterland-Zeitung, pdf-Datei 18 kb) und
2. eine “repräsentative Bürgerbefragung” (Münsterland-Zeitung, pdf-Datei 18kb)
3. GRÜNES Licht für City-Umfrage (Münsterland-Zeitung, 24.3.00, pdf-Datei 16kb)
4. Willensbekundung von CDU / SPD zur Einrichtung der Fußgängerzone( MZ, 02.12.00) [ Ergebnisse der City-Umfrage ]

(12.10.99) Anfrage zum Katastrophenschutz rund um Atomanlagen
 wir erreichten: Gefahrenabwehrplan wird 2000 erstellt (Münsterland-Zeitung, pdf-Datei 18 kb)

(19.11.99) Änderung der Geschäftsordnung des Rates, Einrichtung einer Bürgerfragestunde
 wir erreichten: Einwohner können Fragen stellen  (Münsterland-Zeitung,  2.2.00, pdf-Datei 21kb)

(19.11.99) Empfehlung über die Art der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Vreden (§8 KJHG)

(19.11.99) Teilnahme von Mitgliedern der Ausschüsse an den nichtöffentlichen Sitzungen


(12.10.99) Antrag auf Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit,
der Rat möge beschließen, dass die beiden Haupteinkaufsstraßen , die Wassermühlenstraße ab Einfahrt Mauerstraße und die Wüllener Straße bis zur Straße Zur Synagoge für den Autoverkehr generell gesperrt wird. Fahrräder sollen in diesem Bereich während der Geschäftszeiten geschoben werden. Ausnahmen können für Anlieferer und den Transport von Kranken und Gehbehinderten genehmigt werden.

Begründung:
Durch die Schaffung einer wirklichen Fußgängerzone im Innenstadtbereich könnten die einkaufenden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere kleine Kinder und ältere Leute sich dort endlich in Ruhe bewegen, ohne dass die Gefahr besteht, von einem Fahrzeug angefahren zu werden. Auch für die Eltern bzw. Betreuerinnen von Kleinkindern wäre so endlich ein stressfreies Einkaufen möglich, da sie nicht ständig auf die Kinder aufpassen und um deren Sicherheit besorgt sein müssen.

Ältere Leute schieben schon jetzt meistens ihr Rad durch die verkehrsberuhigte Zone in diesem Bereich, da sie die Gefahr sehen, angerempelt zu werden und zu stürzen.

In einer spontanen Aktion sammelten wir 198 Unterschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern für eine wirkliche Fußgängerzone. Auch Gäste aus anderen Orten, auch aus den Niederlanden, zeigten durch ihre Unterschrift ihr Unverständnis darüber, dass Fußgänger in einer Einkaufsstraße von Autos oder Radfahrern belästigt werden.

Wir beantragen deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. (nach oben)


(12.10.1999) Anfrage zum Katastrophenschutz rund um Atomanlagen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

jüngste Ereignisse im japanischen Tokaimura zeigten, daß der Katastrophenschutz rund um Atomanlagen völlig unzureichend ist. Die Bevölkerung wurde erst nach stundenlangen Verzögerungen informiert, Schulkinder wurden ungeschützt nach Hause geschickt und Armee-Einheiten die zur Hilfe gerufen wurden, hatten nicht die notwendige Ausrüstung. Auch Hilfskräfte im Werk wurden hochverstrahlt, weil sie über keinerlei Schutzausrüstung und -kleidung verfügten.

Da auch Vreden in direktem Emissionsbereich von zwei Atomanlagen, dem BZA in Ahaus und der Urananreicherungsanlage in Gronau, liegt, stellen sich für uns und auch die Vredener Bevölkerung folgende Fragen:

    1.Welche Katastrophenschutzpläne liegen der Verwaltung der Stadt Vreden vor?

    2. Inwiefern wird die Stadtverwaltung in die Planungen eingebunden?

    3. Welche Auskünfte könnte die Verwaltung im Katastrophenfall geben? Wie ist der Informationsfluß?

    4. Sind für Schulen und Kindergärten Verhaltensregeln ausgearbeitet worden?
    Sind diese in den Einrichtungen bekannt?

Wir bitten um Beantwortung dieser Fragen in der nächsten Ratssitzung. (nach oben)


(19.11.99) Änderung der Geschäftsordnung des Rates, Einrichtung einer Bürgerfragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, der Rat möge beschließen:

    1.Änderung der Geschäftsordnung des Rates § 19 (1), Satz 1:

Zu Beginn jeder Ratssitzung findet eine Bürgerfragestunde statt. Diese Bürgerfragestunde soll die Zeit von 30 Minuten nicht überschreiten.

Die folgenden Sätze 2 und 3 bleiben bestehen, bzw. werden der neuen Gemeindeordnung angepasst.

2.   Änderung des § 28,  Zusatz (10):

Begründung:
Die demokratischen Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern müssen gestärkt werden. Wenn der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden soll, müssen Bürgerinnen und Bürger mehr direkte Mitspracherechte bekommen.

Kleinere Anfragen könnten so mündlich direkt und unbürokratisch vorgebracht werden. So könnte auch unnötige Bürokratie abgebaut werden.

Das Gleiche gilt für die Ausschüsse. Da die meisten Anträge bzw. Bürgeranregungen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen werden, sollten die AntragstellerInnen zumindest das recht haben, ihr Anliegen persönlich und direkt kurz vorzubringen und persönlich zu erläutern. So könnte manchem Missverständnis vorgebeugt werden und mancher Sachverhalt unbürokratisch direkt geregelt werden. Der Sachverstand der betroffenen Bürger sollte mehr genutzt werden.

Wir beantragen deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.  (nach oben)


(19.11.99) Empfehlung über die Art der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Vreden (§8 KJHG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere demokratische Gesellschaftsform ist vor allem hinsichtlich ihrer Weiterentwicklung auf die Bereitschaft zur Mitarbeit, zur Mitbestimmung und zur Verantwortungsübernahme durch Einzelne in allen gesellschaftlichen und politischen Prozessen angewiesen. Die Bürger sollten sich in angemessener Form in Entscheidungsprozesse einbringen, Verantwortung übernehmen und sich für Mitmenschen einsetzen.

Andererseits beklagen oft Jugendforscher und viele der in der Jugendarbeit Tätige die immer weiter sinkende Bereitschaft junger Menschen, sich zu engagieren. Die Orientierung der Jugendlichen auf nahezu ausschließlich materielle Werte in Verbindung mit der Verfügungsgewalt über teilweise sehr hohe Finanzmittel fördert Selbstbezogenheit und Konsumhaltung. Jugendämter, Jugendverbände u.a. versuchen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Die häufig geäußerten Klagen von Kindern und Jugendlichen, sie könnten sowieso nichts ändern und hätten auch keine Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen, die sie selbst betreffen, sind Ausdruck eines Frustrationsgefühls, das u.a. daraus resultiert, dass die jungen Menschen sich nicht richtig oder nicht genügend vertreten fühlen und ihnen jegliches Gremium fehlt, ihre Vorstellungen zu artikulieren oder gar durchzusetzen.

In dieser Situation könnte ein Kinder- und Jugendparlament der geschilderten Unzufriedenheit entgegenwirken. Leider wissen wir aber auch, dass solche Modelle der Partizipation sich leider nur selten durchgesetzt haben (gescheiterte Parlamentsversuche zuletzt in Gescher und Dülmen ; es gibt in ganz NRW nur ca. 30 KJP).

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Ahauser Modell verweisen, welches jetzt schon seit einigen Jahren ohne Probleme läuft. Das Ahauser Jugendamt führt in unregelmäßigen Abständen Befragungen in allen Ahausern Schulklassen durch. Hierbei haben nun alle Kinder- und Jugendlichen die große Chance, all ihre Probleme, Frust und Anregungen loszuwerden. Nach der Auswertung dieser Umfrage erarbeitet das Jugendamt zusammen mit interessierten Schülerinnen und Schüler einzelne Anträge für den Stadtrat aus.

An einem Aktionstag z.B. in der Stadthalle/Sporthalle können nun alle Schulen und Jugendverbände/Vereine ihr tägliche Arbeit den Mitgliedern des Stadtrats präsentieren. Anschließend werden zu den verschiedensten Anträgen Arbeitsgruppen initiiert, indem nun Kinder und Jugendliche zusammen mit den verschiedensten Politikern die Anträge diskutieren. In einer gemeinsamen Abschlussrunde werden alle geschlossenen Vereinbarungen noch einmal für alle reflektiert.

Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Alle Vredener Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sollten das Recht haben, selber zu entscheiden, in wie fern sie das Angebot der Kinder- und Jugendmitbestimmung nutzen wollen. Dieses könnte mit Hilfe eines von der Verwaltung gestalteten (kleinen) Fragebogens geschehen. Der Fragebogen sollte so aufgebaut sein, dass auf der Vorderseite verschiedene Modelle der Partizipation geschildert werden (Kinder- und Jugendparlament, Kinder- und Jugendforum, Kinder- und Jugendkonferenz, Kinder- und Jugendbüros) und auf der Rückseite die Kinder und Jugendlichen die Chance haben, dazu Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang könnte man sich auch überlegen, ob es nicht auch möglich wäre, dass Medium Internet sprich eMail mit zu integrieren.

In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt sollte man die Auswertung der Fragebögen vornehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Christian Ostendorf, Helma Benke (nach oben)


(19.11.99) Teilnahme von Mitgliedern der Ausschüsse an den nichtöffentlichen Sitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, der Rat möge beschließen:

1.Zusatz zur Geschäftsordnung des Rates §7: Öffentlichkeit von Ratssitzungen

Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreter/innen können an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen. Die Teilnahme als Zuhörer begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls und auf Zahlung von Sitzungsgeld.

Begründung:
Da auch im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung oft Anträge behandelt werden, die die Ausschussarbeit betreffen bzw., die anschließend in einen Ausschuss verwiesen werden, halten wir es für sinnvoll, dass interessierte Ausschussmitglieder sich schon in der Ratssitzung über die Diskussion des Punktes informieren können. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur gerechtfertigt, wenn Gründe des öffentlichen Wohles oder besonders schutzwürdige Interessen von Einzelpersonen eine allgemeine Verbreitung der Erörterung im Rat verbieten. Da auch alle Ausschussmitglieder durch Vereidigung zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden, dürfte es diesbezüglich keine Probleme geben.

2. Einige Vorlagen des öffentlichen Teils der Ratssitzung liegen während der Ratssitzung im Zuschauerraum aus, so dass die Zuhörer/innen die Möglichkeit haben, den erörterten Sachverhalt auch wirklich zu verfolgen.

Für ZuhörerInnen ist es oft unmöglich, die Erörterungen zu verfolgen, da sie die schriftliche Vorlage nicht einsehen können. Da es sich um öffentlich erörterte Belange handelt, dürfte es hierzu keine rechtlichen Bedenken geben.

Wir beantragen deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen (nach oben)