MZ,
27.09.00: Haltung
eines Kampfhundes kostet in Vreden 672 Mark Hundesteuer
MZ,
16.12.00: Tier eingeschläfert -
Hund biss Kind
-Geldbuße für Halter Vreden
Hohe Steuer soll abschrecken
V r e d e n (ewa) - Zum 1.
Januar 2001 tritt in Vreden eine neue Hundesteuersatzung in
Kraft.
Bei einer Gegenstimme - Karl-Heinz
Walkowiak (SPD) ist enerell gegen eine Erhebung von Steuern
für Hunde - billigte der Rat im "zweiten Anlauf" die
neue Fassung der Hundesteuersatzung. Im Unterschied zum ersten
Vorschlag der Verwaltung ist im nun verabschiedeten Entwurf
eine Übergangsregelung enthalten: Für die Hunde,
die nach der neuen Landeshundeverordnung als gefährlich
eingestuft sind, aber bis zum Stichtag l. August dieses Jahres
"unauffällig" in Vredener Familien gelebt haben, bleibt
es beim normalen jährlichen Steuersatz in Hohe von 84
Mark pro Hund. Wird jetzt ein Kampfhund gemeldet, also auch
ein Hund, der in Vreden lebte, aber nicht gemeldet war, wird
für ihn der achtfache Satz erhoben: 672 Mark im Jahr.
Werden zwei oder mehr der gefährlichen Hunde gehalten,
werden je Tier und Jahr 840 Mark fällig.
Mit dieser deutlichen Steigerung wollen die Politiker erreichen,
dass sich die Zahl der Kampfhunde in Vreden nicht erhöht
— die Hundesteuersatzung soll einen "Lenkungszweck" erfüllen.
Um aber die Bevölkerung vor gefährlichen Kampfhunden
zu schützen, müsse "ordnungsbehördlich gegen
Halter und Hund vorgegangen werden", wie es Kämmerer
Josef Volks ausdrückte. Bernhard Tenhumberg, Fraktionsvorsitzender
der CDU, hatte zuvor ein "gewisses Unverständnis" für
die Übergangsregelung geäußert ("Kampfhund
ist für mich Kampfhund"), gleichwohl trug er den Beschluss
mit, weil er eine große Übereinstimmung im Rat
sah.
Zivilcourage gefragt
"Die Zivilcourage der Bevölkerung"
sei gefragt, betonte Andreas Wethmar (UWG)" und von der Stadt
müsse erwartet werden, dass Verstöße gegen
die Landeshundeverordnung "deutlich verfolgt" werden. Helma
Benke (Grüne) begrüßte die Neufassung der
Hundesteuersatzung, die ihre Fraktion mit angeregt hätte.
Für die SPD lobte Karl-Heinz Walkowiak die Verwaltung
für die "zügige Arbeit" - in der vorangegangenen
Ratssitzung war erst der Beschluss für eine Übergangsregelung
gefallen.
Auch wurde neu in
die Satzung aufgenommen, dass Hundehalter, die Hunde nicht
nur vorübergehend, sondern für ein Jahr aus einem
Tierheim aufnehmen - abgesehen von gefährlichen Hunden
-von der Hundesteuer befreit werden; Dies hätte Ursula
Schulte (SPD) angeregt.
Die Steuer für Hunde beträgt ab 1. Januar 2001 bei
der Haltung eines Hundes 84 Mark, bei zwei Hunden 120 Mark
und bei drei und mehr Hunden 138 Mark pro Hund und Jahr. -
(MZ
27.9.00)
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Tier
eingeschläfert Hund biss Kind: Geldbuße
für Halter
Vreden
(ek) - Von einem Rottweiler in den Oberarm gebissen worden
ist auf dem Spielplatz an der Beatrixstraße ein fünfjähriger
Junge.
Wegen
Körperverletzung musste sich die Hundehalterin, eine 35-jährige
Hausfrau aus Vreden, jetzt vor dem Amtsgericht in Ahaus verantworten.
Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Frau mit einer
Geldauflage von 300 Mark vorläufig ein. Die Geldbuße muss
die 35-Jährige an den Jungen als Wiedergutmachung zahlen.
Der 13-jährige Sohn der Hausfrau hatte den zweijährigen Rottweiler
am 28. Juni ausgeführt. Auf dem Spielplatz griff der Hund
den Fünfjährigen plötzlich an und biss ihn kräftig in den
Oberarm. Das Tier trug keinen Maulkorb. Es war nach den Aussagen
der 35-Jährigen aber an der Leine und trug ein Stachelhalsband.
Der Rottweiler sei noch nie auffällig geworden, erklärte die
Angeklagte in der Gerichtsverhandlung, und er habe immer gut
gehorcht. Nach dem Vorfall sei auch sofort ein Maulkorb angeschafft
worden.
Inzwischen habe sie den Hund aus Platzmangel einschläfern
lassen. (MZ 16.12.00) (nach
oben)
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